Luhmanns Erbe: Urteil im Streit um den Zettelkasten

Der Erbstreit um den Zettelkasten des Soziologen Niklas Luhmann ist an ein vorläufiges Ende gekommen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Luhmanns wissenschaftlicher Nachlass dessen Tochter Veronika Luhmann zusteht. Damit wies der Bundesgerichtshof eine Klage von einem der Söhne Luhmanns ab, der Anspruch auf den Nachlass erhoben hatte. Damit scheint der Streit zwar beendet, wer den Zettelkasten benutzen will, wird allerdings noch warten müssen.
Der wissenschaftliche Nachlass soll am Zentrum für Interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld erschlossen und ForscherInnen zugänglich gemacht werden.
Dabei gibt es derzeit mindestens zwei Probleme: zum einen ist der materielle Zustand des Zettelkastens aus konservatorischer Sicht ein Desaster. Luhmann hatte sehr dünnes Papier verwendet, um Platz zu sparen. Die Zettel werden deshalb nicht auf einer Stange geführt. Folge ist, dass die Laden überquellen und einzelne Zettel in den Innenraum des Kastens fallen können. Zum anderen ist angeblich der Index, der die Zeichenketten aufschlüsselt, mit denen die einzelnen Zettel adressiert sind, beim Sohn. - Eine beinahe theoriefähige Konstellation.

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